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Inzwischen war die Idee ganz anders. Das Verfassungsgericht wollte die Zulassungsmethoden für Kindergarteneinrichtungen vereinheitlichen.
Die festgelegten Kriterien lauten wie folgt:
- Vorrang haben die Einwohner der Gemeinde,
- Kinder aus Familien mit vielen Kindern (mindestens drei Kinder), Pflegekinder, behinderte Kinder, behinderte Geschwister, Kinder von Alleinerziehenden oder behinderten Eltern.
Alle diese Kriterien sind gleichwertig. Andere Kommunen können selbst bestimmen, was den Weg für Aktionen ebnet.
Einige Städte geben den Eltern, die in Vollzeitstudien studieren, die meisten Punkte, andere berücksichtigen die Dauer des Kindergartenaufenthalts (je mehr Stunden angegeben werden, desto vorrangiger ist die jeweilige Familie), an anderen Orten wird dem Familienmitglied Aufmerksamkeit geschenkt. Die Kommunalverwaltungen planen auch, durch Sozialhilfe und Community Intelligence zu prüfen, ob die Erklärung "Selbstpflegekind" eine Tatsache ist oder nur, dass Informationen gegeben wurden, um bei der Beantragung eines Kindergartenplatzes Vorrang zu haben.