
We are searching data for your request:
Upon completion, a link will appear to access the found materials.
Kinderclubs, die vor Inkrafttreten des Kindergartengesetzes eröffnet wurden, haben Zeit, sich zu ändern. Sie können dem geänderten Gesetz entsprechen. Bis April 2014 muss ihr Betrieb den neuesten Standards entsprechen. Leider ist es nicht möglich, in jedem Verein einen Kindergarten zu eröffnen. Vor allem, weil die Gründung von sogenannten Kleinkindclubs nicht durch gesonderte Regelungen geregelt war. Sie hätten praktisch überall entstehen können.
Gemäß den neuen Bestimmungen muss der Kindergarten aus mindestens zwei Räumen bestehen, von denen einer dem Ort der Ruhe gewidmet ist. Im Gegensatz dazu kann der Kinderclub, in dem bis zu 5 Stunden betreut werden soll, aus einem Raum bestehen, in dem Ruheplätze getrennt werden. Natürlich können Kleinkindclubs in Schichten arbeiten, aber ein Kind kann nicht länger als 5 Stunden in ihnen bleiben.
Für die Betreuung der Kinder von 3 bis 5 Jahren ist eine Fläche von mindestens 16 m² erforderlich. Für jedes nachfolgende Kind im Kindergarten und für den Kinderclub sollten 2,5 m² zur Verfügung gestellt werden.